Ausbildungs·pflicht·gesetz

Im Ausbildungs·pflicht·gesetz steht:
Alle jungen Menschen sollen nach der Pflicht·schule eine Ausbildung abschließen.
So sind die jungen Menschen besser auf zukünftige Anforderungen und die Arbeitswelt vorbereitet.
Dieses Gesetz gilt in ganz Österreich.
Das Gesetz ist der Grund für das Projekt AusBildung bis 18.

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AusBildung bis 18

Das Projekt „AusBildung bis 18“ besteht aus vielen verschiedenen Angeboten.
Diese Angebote sind zum Beispiel:

  • viele Ausbildungen
    Zum Beispiel eine Lehre oder Schule.
  • verschiedene Unterstützungen

Durch diese Angebote können die jungen Menschen ihre Ausbildungs·pflicht erfüllen.

Warum schreiben wir AusBildung mit großem B?
Damit will die KOST Tirol deutlich machen:
Bei „AusBildung bis 18“ geht es auch um Bildung.
Mit Bildung meint man zum Beispiel:

  • Welche Schulen hat ein Mensch besucht?
  • Welche Schulen wird ein Mensch noch besuchen?
  • Welche Kurse hat ein Mensch gemacht?
  • Welche Kurse wird ein Mensch noch machen?
  • Welche Prüfungen hat ein Mensch bestanden?
  • Welche Prüfungen wird ein Mensch noch bestehen?

Zielgruppe

Im Ausbildungs·pflicht·gesetz steht:
Alle jungen Menschen sollen nach der Pflicht·schule eine Ausbildung abschließen.
Für diese jungen Menschen gibt es das Projekt „AusBildung bis 18“.
Für das Projekt müssen die jungen Menschen:

  • unter 18 Jahre alt sein
  • die Pflicht·schule abgeschlossen haben
  • in Österreich leben

Angebote

Junge Menschen müssen in Österreich ihre Ausbildungs·pflicht erfüllen.
Dafür haben die jungen Menschen verschiedene Möglichkeiten.
Zum Beispiel:

  • eine Lehre machen
  • eine Teil·qualifizierung machen
  • sich für eine Ausbildung vorbereiten
  • eine weitere Schule besuchen

Sie wollen mehr über diese Angebote erfahren?
Eine Liste mit Angeboten finden Sie hier:

AusBildung bis 18 – Angebotsliste (PDF)
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Perspektiven- und Betreuungsplan

Manchmal tun sich junge Menschen mit ihrer Ausbildung besonders schwer.
Zum Beispiel:

  • Diese jungen Menschen gehen nicht mehr in die Schule.
  • Diese jungen Menschen machen keine Lehre.
  • Diese jungen Menschen machen auch keine andere Ausbildung.

Diesen jungen Menschen fehlt dann oft die Perspektive.
Perspektive bedeutet: Ziele für die Zukunft

Jugend·coaching und AMS unterstützen diese jungen Menschen.
Betreuer von Jugend·coaching und AMS erstellen gemeinsam mit den jungen Menschen einen eigenen Perspektiven- und Betreuungsplan.
In diesem Plan tragen die jungen Menschen mit ihren Betreuern ein:

  • Welche Talente habe ich?
  • Welche Wünsche habe ich für meine Ausbildung?
  • Welche Wünsche habe ich für meinen zukünftigen Beruf?

Dann legen die jungen Menschen mit ihren Betreuern fest:

  • Welche Ziele sollen die jungen Menschen erreichen?
  • Was genau müssen die jungen Menschen für diese Ziele tun?

Durch den Plan haben die jungen Menschen ihre Ziele besser vor Augen.
So können die jungen Menschen ihre Ziele besser erreichen.

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Ferial- und Hilfsarbeit

Die jungen Menschen können in ihrer ausbildungsfreien Zeit arbeiten gehen.
Mit ausbildungsfreier Zeit meint man zum Beispiel: Schulferien.
Man nennt diese Arbeit in den Ferien auch Ferialarbeit oder Ferialjob.

Die jungen Menschen können aber auch eine Hilfsarbeit machen.
Hilfsarbeit darf aber nur stattfinden:

  • neben der Schule
  • neben einer Lehre

Manchmal ist die Hilfsarbeit auch ein Teil vom Perspektiven- und Betreuungsplan.
Die jungen Menschen dürfen eine Hilfsarbeit aber nur eine bestimmte Zeit lang machen.